OH WOMAN Logo

AGBs Designstudio

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OH WOMAN GmbH, Hangstraße 20, 82131 Gauting (im nachfolgenden „OH WOMAN“) für Geschäfte mit Unternehmer*innen

Geltungsbereich
Für alle Verträge mit Unternehmer*innen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OH WOMAN. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, OH WOMAN hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn OH WOMAN in Kenntnis abweichender Klauseln des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner*innen.

2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsschluss 
Soweit nicht anders vereinbart, sind Angebote von OH WOMAN freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch OH WOMAN zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, rechnet OH WOMAN seine Lieferungen und Leistungen auf Grundlage der jeweiligen aktuell gültigen Sätze nach Stundenaufwand ab. Die Stundensätze können jederzeit bei OH WOMAN abgefragt werden. Die Stundensatzliste wird dem Kunden auf Wunsch auch gerne zugeschickt.

Die in der Liste mit den Stundensätzen angegebenen Beträge gelten für Arbeiten an Werktagen zwischen 9 Uhr und 18 Uhr.

Soweit OH WOMAN zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden Aufträge an Dritte vergibt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.

Materialkosten, insbesondere Layoutscans, s/w- und Farbausdrucke zu Abstimmungs- und Präsentationszwecken, Datensicherung, Telefon, E-Mail, Porto, Gebühren für Datenübertragung (FTP, ISDN etc.) werden von OH WOMAN pauschal mit 5 % der Auftragssumme oder gemäß einer gesonderten Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Fremdkosten wie Litho, Druck und Verarbeitung, Lettershop, Konfektionierung, Illustrationen, Bild- und Musikrechte, Lektorat und Übersetzungen werden zzgl. einer Agentur-Handlings-Fee von 20 % gesondert in Rechnung gestellt. Kurier- und Frachtkosten werden 1:1 nach Beleg weiterberechnet. Wird nach Vertragsabschluss durch den Kunden gegenüber den ursprünglichen Vorgaben (Briefing) eine Leistungsvorgabe verändert und hierdurch ein Mehraufwand verursacht oder müssen von OH WOMAN zusätzliche Leistungen oder Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit (siehe Ziffer 3) erbracht werden, um Terminvorgaben des Kunden zu erfüllen, ist OH WOMAN berechtigt, eine zusätzliche Vergütung gemäß Preisliste zu fordern.

3 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrübergang
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn OH WOMAN schriftlich und ausdrücklich die Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Termins übernommen hat. Die bloße Angabe eines Datums ist keine Gewährübernahme, sondern eine unverbindliche Benennung des voraussichtlichen Liefertermins.

Die Einhaltung fest vereinbarter Liefertermine setzt zudem voraus, dass alle erforderlichen Genehmigungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden.

Fixgeschäfte werden grundsätzlich nicht geschlossen, es sei denn, es sei ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung und Leistung OH WOMAN verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von OH WOMAN nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Das gilt entsprechend auch dann, wenn sich OH WOMAN beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 5 von mehr als 3 Monaten sind OH WOMAN und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 5 genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er OH WOMAN schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist gesetzt hat. Die Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung setzt zusätzlich voraus, dass der Kunde in der Nachfristsetzung ausdrücklich angekündigt hat, Schaden-ersatzansprüche geltend zu machen.

OH WOMAN ist zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von OH WOMAN sofort fakturiert werden.

OH WOMAN behält sich die richtige und rechtzeitige Belieferung in jedem Fall selbst vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung oder Leistung innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Abnahmeort zu übernehmen.

Die Übergabe erfolgt am Sitz von OH WOMAN. Soweit der Kunde die Lieferung an einen anderen Ort wünscht, geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Gleiche gilt für evtl. Rücksendungen. OH WOMAN bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.

Die Gefahr geht mit Übernahme des Produktes, spätestens mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder OH WOMAN zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung bei OH WOMAN oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.

Eine Transportversicherung wird OH WOMAN nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.

4 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
Lieferungen und Leistungen sind von kaufmännischen Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Mindermengen, Falschlieferungen und äußerlich erkennbar beschädigte Waren oder Leistungen sind bereits auf der Empfangsquittung zu vermerken. Sämtliche Beanstandungen sind OH WOMAN unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein nicht erkennbarer Mangel erst später, so hat der Kunde diesen unverzüglich nach der Entdeckung spezifiziert zu rügen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware auch hinsichtlich eines solchen Mangels als genehmigt.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass zuvor aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind oder der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz sowie Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.

Soweit OH WOMAN Dienstleistungen Dritter (z. B. Fotografen, Illustratoren, Service-Provider, Datenbankentwickler etc.) lediglich an den Kunden durchreicht, beschränkt sich die Haftung von OH WOMAN auf das Auswahlverschulden.

Soweit von OH WOMAN in Verbindung mit der eigentlichen Leistung Hard- und/oder Software verkauft wird, beschränkt sich die Haftung von OH WOMAN auf diejenige des Herstellers und Lieferanten von OH WOMAN. OH WOMAN verpflichtet sich, im Bedarfsfall die OH WOMAN insoweit zustehenden Ansprüche an den Kunden abzutreten.

Soweit OH WOMAN in Verbindung mit der eigentlichen Leistung Hardware zur vorübergehenden Nutzung überlässt, geschieht dies auf Gefahr und Risiko des Kunden. OH WOMAN hat insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Soweit ein von OH WOMAN zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist OH WOMAN zunächst nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Kunde OH WOMAN auf Verlangen die beanstandete Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung oder veräußert oder verwendet er das Produkt, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche.

Ist OH WOMAN zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den Einschränkungen des § 8.

5 Kündigung
Sofern vertraglich festgelegt wurde, dass OH WOMAN eine Dauerleistung bereitzustellen hat, beginnt die 1. Nutzungsperiode mit dem Datum der erstmaligen zur Verfügungstellung der Leistung. Sie erstreckt sich mindestens über die Dauer von 6 Monaten zum Monatsende.

Die Dauerleistung ist vom Kunden frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss OH WOMAN, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen.

Sofern keine Kündigung bis mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere sechs Monate.

OH WOMAN ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Kündigungsrechte insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise länger als vier Wochen in Verzug gerät oder der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt und er – trotz schriftlicher Mahnung – den Vertragsverstoß wiederholt oder bei fortbestehendem Verstoß diesen nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen einstellt oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

6 Zahlung, Zahlungsverzug
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Projektkosten kann Ratenzahlung vereinbart werden. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag wie folgt zur Zahlung fällig: eine Hälfte bei Auftragsannahme, ein Viertel bei Abgabe Storyboard bzw. bei Abschluss der Konzeptphase, ein Viertel bei der Übergabe der Lieferung oder Leistung.

Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto von OH WOMAN geleistet werden.

Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber und auf Grund gesonderter Vereinbarung angenommen.

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung und evtl. anfallender Künstlersozialabgaben.

Zahlt der Kunde den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, so gerät er auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist OH WOMAN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 12 % p.a., zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt unberührt.

Gegenüber Ansprüchen von OH WOMAN kann der Kunde nur dann Zurückbehaltungsrechte geltend machen oder die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von OH WOMAN und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7 Eigentumsvorbehalt
Für sämtliche Geschäfte, die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, gilt der nachfolgende Eigentumsvorbehalt.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung der Vergütung und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits bestehenden Forderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware bestehenden Nebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware Eigentum von OH WOMAN. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist OH WOMAN nach Rücktrittserklärung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für OH WOMAN, ohne dass OH WOMAN hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum von OH WOMAN. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht von OH WOMAN gelieferter Ware erwirbt OH WOMAN Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht von OH WOMAN gelieferter Ware gemäß den §§ 947, 948 des Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden, vermischt oder vermengt, so wird OH WOMAN Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er OH WOMAN schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von OH WOMAN stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden, allein oder zusammen mit nicht von OH WOMAN gelieferter Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an OH WOMAN ab. OH WOMAN nimmt die Abtretung an. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von OH WOMAN steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert von OH WOMAN am Miteigentum entspricht.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in dem Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. OH WOMAN nimmt die Abtretung an.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die im Voraus abgetretenen Forderungen tatsächlich auf OH WOMAN übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

Der Kunde ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung abgetretener Forderungen ermächtigt. OH WOMAN wird von seiner eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. OH WOMAN ist befugt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde OH WOMAN unverzüglich unter Übergabe aller notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

Mit Zahlungseinstellung oder mit Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung erlischt sowohl das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware, aber auch die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen aus Liefergeschäften um mehr als 10 %, so kann der Kunde bis zu dieser Grenze Rückübertragung oder Freigabe verlangen. Mit Tilgung aller Forderungen von OH WOMAN gegen den Kunden aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

8 Haftung und Haftungsbeschränkungen
Bezüglich gelieferter Hardware leistet OH WOMAN dafür Gewähr, dass diese zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist.

Bezüglich der Software leistet OH WOMAN für die Übereinstimmung der dem Kunden überlassenen Software mit den von OH WOMAN im betreffenden Datenblatt veröffentlichten Programmspezifikationen Gewähr, sofern die Software entsprechend den Herstellerrichtlinien installiert wurde. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software vornimmt, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

OH WOMAN leistet keine Gewähr für die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges.

Soweit dem Kunden Programme, Software etc. als Fremdprodukte lediglich gegen Erstattung der Verteilungskosten (Duplizierungskosten, Porto etc.) zur Verfügung gestellt werden, übernimmt OH WOMAN hierfür keine Gewähr.

Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet OH WOMAN nur in dem aus Ziffer 8 und 9 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

OH WOMAN haftet lediglich dafür, dass die verwendeten Daten mit den marktüblichen Virenprogrammen auf Virenfreiheit überprüft wurden. Eine weitergehende Haftung für Virenfreiheit wird ausgeschlossen.

OH WOMAN haftet bei erbrachten Leistungen weder für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der übermittelten Informationen, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.

Die Haftung von OH WOMAN auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche), richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch OH WOMAN, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder OH WOMAN eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

Schadensersatzansprüche gegen OH WOMAN sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch OH WOMAN, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

Liefert der Kunde OH WOMAN Materialien für die zu erbringende Leistung, so haftet der Kunde dafür, dass er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zugelieferten Materialien Seite 4 von 4 verfügt, die im Rahmen des Einsatzes und der Nutzung der Leistung benötigt werden.

Der Kunde stellt OH WOMAN von jeglichen Ansprüchen frei, die gegen OH WOMAN von dritter Seite wegen der Veränderung, Übertragung oder sonstigen Verwertung von Programmen, Daten, Informationen, Bildern, Tönen, Fotografien etc. geltend gemacht werden.

9 Verjährung
Bei Kaufverträgen, Werklieferungsverträgen und Werkverträgen verjähren die Ansprüche des Kunden gegen OH WOMAN in folgenden Fristen:

Kaufverträge / Werklieferungsverträge

(a) Gewährleistungsansprüche des Kunden gem. § 437 BGB verjähren in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einer Frist von einem Jahr ab Ablieferung der Kaufsache.

(b) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen, die nicht auf Mängeln der Kaufsache beruhen (§ 280 BGB), verjähren in einer Frist von einem Jahr seit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(c) Buchstaben (a) und (b) gelten nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, der §§ 478, 479 BGB sowie für Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Sie gelten ferner nicht in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch OH WOMAN, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen.

Werkverträge

(a) Gewährleistungsansprüche des Kunden gem. § 634 BGB verjähren in den Fällen des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB in einer Frist von einem Jahr ab Abnahme des Werkes.

(b) In den Fällen des § 634 a Abs. 1 Nr. 3 BGB gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(c) Buchstabe (b) gilt entsprechend für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen (§ 280 BGB), die nicht unter Buchstabe (a) oder (b) fallen.

(d) Buchstaben (a) bis (c) gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch OH WOMAN, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen.

10 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, OH WOMAN sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Er ist weiter verpflichtet, OH WOMAN auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen durch OH WOMAN bedeutungsvoll sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie OH WOMAN unbekannt sind.

Soweit OH WOMAN und der Kunde gemeinsame Entwicklungsstufen definieren, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zur Einhaltung dieser Schritte zu erbringen. Die Abnahme und Freigabe der Entwicklungsstufen erfolgt schriftlich. Verlangt der Kunde Änderungen an den definierten Entwicklungsstufen, ist OH WOMAN berechtigt, diese Änderungen nur unter Vereinbarung einer Zusatzvergütung zu akzeptieren.

OH WOMAN ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Kunde einer Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist OH WOMAN berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der Liste mit den Stundensätzen anzurechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.

11 Rechte an den Leistungen von OH WOMAN
OH WOMAN überträgt mit Abnahme das zeitlich unbegrenzte, einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an gelieferter Software für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum vertraglich vereinbarten Zweck; § 7 bleibt unberührt.

Einschränkungen gelten für Leistungen, die von OH WOMAN für den Kunden eingekauft wurden, insbesondere Wort, Musik, Bild oder künstlerische Leistungen. Diese werden dem Kunden im Einzelfall bekannt gegeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten.

Der Kunde ist nicht berechtigt die Lieferung oder Leistung in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder zu vertreiben, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferte Software in Teilen oder als Ganzes auf Festplatte oder ähnlichen Speichermedien zu vervielfältigen oder in öffentlich zugängliche Datennetze einzuspeisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

Die Originale der für die Produktion verwendeten Präsentationsunterlagen (Exposees, Treatments, Zeichnungen, Pläne, Graphiken, Prototypen etc.) sowie alle Vorstufen zur fertigen Lieferung oder Leistung verbleiben im Eigentum von OH WOMAN.

12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von OH WOMAN, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort ebenfalls der Geschäftssitz von OH WOMAN.

Gauting, im Mai 2022

Be part of the movement!

Schreibe uns gerne eine Nachricht mit deinem Anliegen und wir melden uns innerhalb (meistens ;)) der nächsten 24h bei dir zurück!

hello@ohwoman.de